9. Die Rolle des EGMR in
Strassburg aus Sicht der Justiz-Opfer
Zahlreiche Deutsche haben im Kampf um ihr Recht in Deutschland nach dem
vergeblichen Vortrag beim Bundesverfassungsgericht den Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte angerufen. Es wird nicht verhohlen, dass sich diese
Bemühungen ebenfalls regelmäßig als nutzlos erwiesen haben.
Zurzeit wird in Deutschland eine auf das Internet gestützte Recherche zu
dem Thema der Annahmeverweigerung von Rechtsbehelfen beim
Bundesverfassungsgericht und bei den europäischen Gerichten vorbereitet. Die deutschen
Justiz-Opfer-Initiativen wollen damit die von allen Beschwerdeannahmestellen
erkennbar betriebene Geheimhaltungsstrategie unterlaufen, damit das gesamte
Ausmaß der Verweigerung der Rechtssicherheit auch schon in Europa rechtzeitig
erkannt wird.
Gleichzeitig soll durch die Übertragung des überall gerichtlich
vorgeschriebenen Formalismus zur Abwehr verständlicher formloser Beschwerden
und Rechtsbehelfe eine computergestützte Bearbeitungsgrundlage für Deutsche
geschafft werden, welche die Verweigerung des gesetzlichen Richters, des
rechtlichen Gehörs und des fairen Verfahrens sofort zentral aktenkundig
macht.
Der Schriftführer dieses Antrages stellt nun stellvertretend für die
vielen weiteren erfolgslosen Eingaben auch vor, wie die Behandlung durch den
EGMR aussehen kann.
Im Zusammenhang mit der Gefährdung seiner persönlichen Integrität durch
den Versuch der Zwangspsychiatrisierung und des Grundvermögens seiner Firma hat
er am 31.03.2003 zwei Anträge auf einstweilige Verfügungen gestellt, die den
erkannten Verfassungshochverrat von Richtern und Juristen in Deutschland anhand
von Zitaten aus den Gesetzbüchern darlegten. Es wurde insbesondere die
Eilbedürftigkeit einer vorläufigen Entscheidung hervorgehoben. Doch das
interessiert auch in Straßburg keinen Richter - die sich augenscheinlich auf
die Abschiebungspraktiken bei nicht zur EU gehörenden Personen kaprizieren. Die
Justizgewährleistungsverpflichtung für Unionsbürger kommt dabei eben zu kurz.
Die nachfolgend abgebildete Eingangsbestätigung eines deutschen Juristen
MÜLLER-ELSCHNER am EGMR zeigt, dass dieser die zwei unabhängigen Eingaben
einfach nicht erkennt und als eine erfasst!
Nun war zu erwarten, dass die zur EU entsandten Juristen dem deutschen
Standes"recht" weiterhin gehorchen. Zahlreiche Hinweise von
europäischen Mitbürgern raten schlicht und einfach deutschen Antragstellern, in
keinem Fall auf Deutsch ihre Anträge einzureichen.
Da auch dieses Ansinnen ein Witz aus dem Tollhaus sein könnte, steht
gleichzeitig mit der deutschen Justiz auch die europäische Justiz auf dem
Prüfstand. Ein langlebiges Europa ist jedenfalls so nicht aufzubauen.

Urkundsbeweis und Inaugenscheinnahme:
Zwei unabhängige Eingaben sollen beim EGMR nicht erkannt werden
Nach der vorstehenden Eingangsbestätigung geschah - nichts mehr! Deshalb wurde mit Datum vom 21.08.2003 eine Sachstandsanfrage gestartet, Zitat Anfang:
Conseil de L`Europe /
Council of Europe
3. Senat
F - 67 075
Strasbourg Cedex
ECHR-Lger1.1Rmod
AMU/ng
Beschwerde Nr. 11815/03
Dr. WENZEL ./. Deutschland
Sachstandsanfrage !
Mit der eingereichten Beschwerde wurde der Antrag auf Erlass einer
einstweiligen Anordnung gegen die Bundesrepublik Deutschland gestellt, um das
Grundvermögen der Firma des Antragstellers und damit auch seines vorläufig vor
der Wegnahme mit Hilfe durch Richter gefälschter Urkunden, Beschlüsse und
Grundbucheintragungen zu schützen. Die Angelegenheit ist weiterhin
eilbedürftig.
Gleichzeitig wurde Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die
Vollstreckung eines unbekannten und bisher nicht vorgelegten, rechtswidrigen
Haftbefehles gestellt. Hierzu wurde inzwischen bekannt, dass es am Amtsgericht
Clausthal-Zellerfeld ein Aktenzeichen 4 C 86/02 gibt, aus dem
keine Schriftsätze hier bekannt sind. Obwohl jegliche eingelegte Beschwerde
bisher unwirksam war oder nicht bearbeitet wurde, ist nach deutschem Gesetz
jetzt erwiesen, dass der Haftbefehl rechtswidrig durch einen nicht gesetzlichen
Richter zustande gekommen ist. Nach deutschem Recht ist das Amtsgericht
Clausthal-Zellerfeld für die Ausstellung eines Haftbefehls zur Ableistung einer
eidesstattlichen Versicherung überhaupt nicht zuständig! Rechtsbehelfe
nach Vorlage werden weiterhin verhindert.
Aufgrund der Grundbuchblockade mit dem einhergehenden wirtschaftlichen
Druck ist die Firma Technologiepark Clausthal Management inzwischen mit Datum
vom 16.05.2003 liquidiert worden, Liquidator und Vermögensschützer ist
weiterhin Dr.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Jürgen-Michael Wenzel.
In der Bundesrepublik Deutschland werden gerichtliche Entscheidungen nun
auch häufig unter Missbrauchsabsicht entgegen EMRK Art. 17 nach ZPO § 517 gar
nicht mehr versandt oder förmlich zugestellt. Etwaige entgegen gesetzte
Behauptungen der Bundesrepublik Deutschland über angebliche vorliegende weitere
gerichtliche Entscheidungen zur Verteidigung werden daher vorsorglich
bestritten und im Wege des rechtlichen Gehörs widerlegt werden.
Gez. Dr. WENZEL
Zitat Ende!

Urkundsbeweis und Inaugenscheinnahme:
Zwei unabhängige Eingaben
sollen beim EGMR nicht erkannt werden
Dieses Antwortschreiben zeigt, dass am EGMR wohl ähnliche Verhältnisse
wie am Bundesverfassungsgericht herrschen dürften. Subalterne i. A, die nicht
einmal Richter sind, versuchen im Vorfeld Anträge auf gerichtliche
Entscheidungen zu sabotieren, indem diese einfach weggelegt werden. Ohne
Sachstandsanfrage wäre vermutlich nie wieder etwas von den Eingaben zu hören
gewesen.
Das obige Schreiben des EGMR provozierte eine Antwort von einem
Justiz-Opfer, das sich längst darüber im Klaren ist, das für es nur das
erreichbar ist, was es sich selbst holen wird, Zitat Anfang:
Conseil de L`Europe / Council of Europe
Präsidenten des 3.
Senats persönlich
F - 67 075 Strasbourg Cedex
ECHR-Lger1.1Rmod
AMU/ng
Beschwerde Nr. 11815/03
Dr. WENZEL ./. Deutschland
Mit Schreiben eines Rechtsreferenten MÜLLER-ELSCHNER vom 22. September
2003 wurde mir erst auf Sachstandsanfrage hin bekannt gegeben, dass mein Antrag
"gemäß einer allgemeinen Anweisung" dem Präsidenten der dritten
Kammer des Gerichtshofes nicht zur Entscheidung vorgelegt worden ist. Ohne
Anfrage wäre also nichts mehr bekannt geworden. Und wessen Anweisung ist damit
wohl gemeint?
Hiermit erhebe ich deshalb Gegenvorstellung bezüglich der bisher fehlerhaften
Sachbearbeitung und bitte dringend, die vorgelegten Eingaben nicht mehr von
deutschen Juristen bearbeiten zu lassen. Diese werden aufgrund des
veröffentlichten und geheimen juristischen Standesrechts alles unternehmen, die
vorgelegten zwei Klagen in jeder möglichen Art und Weise zu verhindern,
um Richterkollegen von der Strafverfolgung auszunehmen und zu schützen.
Zunächst ist Herrn MÜLLER-ELSCHNER offensichtlich bisher nicht
aufgefallen, dass es sich bei den Eingaben um zwei unabhängige Eingaben
handelt.
Die erste Eingabe beantragt Schutz des Eigentums vor Enteignung durch
richterliche Beschluss- und Grundbuchfälschungen und damit Schutz vor
kriminellen Richtern in Deutschland, die im Wege des Verfassungshochverrates
nach StGB §§ 81, 82 und 83 in Verbindung mit GG Art. 20, Abs. 3 und StGB § 92
eher Menschen vernichten als Recht zu sprechen.
Die zweite Eingabe beantragt Schutz vor Verhaftung mit einem
gesetzwidrigen Haftbefehl, der zwecks Verweigerung des rechtlichen Gehörs
selbst auf Anfrage nicht vorgelegt wird, damit keine Rechtsbehelfe möglich
sind. Das Landgericht Braunschweig hat die Beschwerde dagegen ohne mündliche
Verhandlung verworfen, obwohl aus der Beschlussbegründung selbst die
Rechtswidrigkeit abgeleitet werden kann - wie üblich in Deutschland.
Inzwischen hat die 12. Zivilkammer des Landgerichtes Braunschweig unter
der Schirmherrschaft des an den Fälschungen beteiligten Präsidenten HAUSMANN
mit einem Einzelrichter Dr. BROIHAN den Antragsteller für geschäfts- und
prozessunfähig erklärt, um diesem jegliche Verteidigung seines Eigentums auf
dem Rechtsweg und Schadensersatzansprüche gegen den Staat unmöglich zu machen.
Allerdings hat der Richter Dr. BROIHAN dabei das Verfahren nicht nur an
den falschen Gerichtsstand gezogen, sondern als nicht gesetzlicher Richter
einen Beschluss 12 O 2379/03 (056) am 29.09.2003 am grünen Tisch im stillen
Kämmerlein verfasst, ohne den Antragsteller persönlich zu kennen.
Er hat noch am 21.09.2003 ein Sachverständigengutachten gegen den
Antragsteller von einem geheim beauftragten Sachverständigen verlangt. Weil
dieser sich weigerte, ist ihm der eigene ärztliche Sachverstand scheinbar am
29.09.2003 zugewachsen. Weder erfolgte eine vorherige Bekanntgabe, dass Dr.
BROIHAN an dem Verfahren arbeitet, noch eine mündliche Verhandlung, noch eine
ausführliche Sachverhaltsprüfung, weil Dr. BROIHAN bereits nach deutschem Recht
als Mittäter an Beschluss- und Grundbuchfälschungen beteiligt ist und damit in
eigenem Interesse den Antragsteller in Deutschland in den bürgerlichen Tod
geschickt hat.
Der Art. 39 der Verfahrensordnung ist laut Ausführung des MÜLLER-ELSCHNER
auf dringende Fälle beschränkt, in denen ein sehr schwerer, nicht wieder gut zu
machender Schaden einträte. Genau das ist hier der Fall.
Es wird doch kein klar denkender Mensch glauben, dass sich der
Antragsteller so aus dem Weg räumen lässt. Er hat bereits etwa 700
Justiz-Opfer-Initiativen in Deutschland eingeschaltet, koordiniert eine
Verfassungsabstimmung in Deutschland, um die Rechtsbeuger im Richteramt
wirkungsvoll ausschalten zu können und wird auch die völkerrechtliche
Legitimation der Bundesrepublik Deutschland klären lassen, nach der auch deren
nationalen und internationalen Vertragsgestaltungen neu beleuchtet werden
müssen. Sollte das Recht in Deutschland also nicht mehr durchsetzbar sein, wird
der Antragsteller auch nach GG Art. 20, Abs. 4, handeln.
Sollte also der EGMR im vorliegenden Fall keine Antragsbearbeitung
beabsichtigen, und damit das gleiche Verdrängungssystem wie das
Bundesverfassungsgerichtes in Deutschland aufzeigen, Rechtsuchende nicht durch
Richter, sondern durch Handlanger bescheiden zu wollen, bitte ich um
rechtsmittelfähigem Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung.
Die vereinigten deutschen Justiz-Opfer-Initiativen beabsichtigen, die von
ihnen schon lange beobachtete Verweigerung der Bearbeitung von zahlreichen
deutschen Eingaben an europäischen Gerichten zu thematisieren und für eine
Änderung zu werben. Eine EU, die lediglich die Fortsetzung des
rechtsstaatswidrigen Handelns in Deutschland absichern will, wird nicht sehr
lange Bestand haben.
In Erwartung Ihrer Entscheidung verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Anlage: Beschluss vom
29.09.2003
Rechtsbehelf
vom 25.09.2003 gegen Abgabe vom zuständigen Gericht
Rechtsbehelf
vom 11.10.2003 gegen den Beschluss vom 29.09.2003
Zitat Ende!
Auf das Schreiben vom 21.10.2003 hin meldete sich der EGMR überhaupt
nicht mehr. Als Richter und gar als Senatspräsident des 3. Senats ist man wohl so
abgehoben, dass Rechtssuchende aus Deutschland nur nichtbeachtliche
Minderwertige sind. Was solche Richter an einem Gerichtshof für Menschenrechte
verloren haben, müsste noch geklärt werden. Und so wurde der Ton entsprechend
verschärft und am 10.02.2004 Untätigkeitsbeschwerde erhoben, Zitat Anfang:
Conseil de L`Europe / Council of Europe
Präsidenten des 3.
Senats persönlich
F - 67 075 Strasbourg Cedex
ECHR-Lger1.1Rmod
AMU/ng
Beschwerde Nr. 11815/03
Dr. WENZEL ./. Deutschland
Hiermit erhebe ich Untätigkeitsbeschwerde zu oben angeführtem Aktenzeichen für 2 eingereichte Verfahren. Es ist geradezu unglaublich, mit welcher Ignoranz eilbedürftige Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen über nunmehr fast ein Jahr verschleppt werden, damit die beschriebene Willkürjustiz in Deutschland ihre Absichten möglichst vollenden kann, bevor ein Schutz durch europäische Gerichte wirken soll. Auch die Beschwerde gegen Herrn MÜLLER-ELSCHNER vom 21.10.2003 ist noch zu bescheiden.
Als Vorsitzender einer deutschen Justiz-Opfer-Bürgerinitiative mit Kontakten zu anderen in ganz Deutschland ist mir längst bekannt, dass auch die europäischen Gerichte die meisten Rechtsuchenden aus Deutschland einfach ohne Entscheid abwimmeln. Es erhebt sich daher jetzt die Frage, warum die deutschen Justiz-Opfer nicht auch das europäische Rechtssystem in Frage stellen und den Austritt aus der EU erwägen sollen.
Die bürgerlichen Rechte aufgrund der französischen Revolution erfordern eine ernste Erwägung, wie sich deutsche Bürger aus den Zwängen einer nationalen Willkürjustiz befreien sollen, wenn der Zusammenschluss der Europäischen Bürger zwar die deutsche Finanzkraft plündern, aber ihre hehren Ansprüche an Rechtsstaatlichkeit nach der EMRK bei begründeten Beschwerden aus diesem Land über Bord werfen.
Unter www.teredo.de findet man zahlreiche Ausführungen zur entarteten Rechtsprechung in Deutschland und über die Verbrechen von deutschen Richtern, die sich durch das juristische Standes"recht" über das Grundgesetz erhoben haben. Es ist auch bereits mit vielen, durch die europäischen Gerichte abgewimmelten Deutschen abgestimmt, dass nunmehr die deutsche Öffentlichkeit über das europäische Gerichtssystem und deren Unterstützung bei nationalem Unrecht berichtet werden sollte.
Es wird daher eine umgehende Entscheidung über die beabsichtigte weitere Sachbehandlung meiner Eingaben bis spätestens 31.03.2004 beantragt, weil sich sonst die vereinigten deutschen Justiz-Opfer intensiv der Rechtsverweigerung für deutsche Rechtsuchende in Europa unverzüglich im Internet annehmen müssten.
Zitat Ende!
Eine erklärende Antwort steht weiterhin bis heute aus und wird für die
Eingabe des Antrages auf Einleitung eines Verfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland
wegen schwerwiegender Verletzung fundamentaler Grundsätze der EU auch nicht
mehr abgewartet. Die damit erkennbare faktische Aufforderung, sich das Recht
auf der Strasse zu suchen, ist verstanden worden.
Als Ergebnis aus der erstmaligen Erfahrung mit dem Vorgehen am EGMR wird
der Beschwerdeführer eine Bestandsaufnahme bezüglich der von diesem Gericht
abgewiesenen und abgewimmelten Beschwerden und Anträge durchführen und der
Europäischen Kommission gegebenenfalls nachreichen.