Den Hochverrat am Deutschen Volk der
Staatsangehörigen des Deutschen Reiches hat die Regierung Helmut Kohl
vorsorglich von den subalternen Lakaien und Hochverrätern Eitel und Lautenschlager
unterzeichnen lassen, um sich damit vordergründig nicht selbst exponieren zu
müssen. Verantwortlich sind aber dennoch alle Regierungsmitglieder,
BRdvD-Abgeordneten und Politiker, die sich nicht aktiv an der Beseitigung
dieser Vereinbarung beteiligt haben und beteiligen.
Dieses Verbrechen wurde zwar am 27/28.09.1990
eingeleitet, dem Bundestag aber erst am 08.10.1990, also nach der so genannten
Wiedervereinigung in neuester Form bekannt gegeben und erst am 09.11.1990 durch
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt den Deutschen scheinbar rechtskraftfähig
mitgeteilt. Damit war die Geschäftsgrundlage einer sogenannten
Wiedervereinigung weggefallen, weil die ehemaligen DDR-Bürger nicht die
erwartete Freiheit erhielten, sondern einen neuen, noch schärferen Sklavenstatus durch Unterwerfung nicht
nur unter die drei Westmächte, sondern auch deren Kriegsverbündeten, den
neutralen Staaten und sogar den ehemaligen Bundesgenossen des Deutschen Reichs.
Im Übrigen sind alle durch die BRdvD
geschlossenen internationalen Verträge juristisch aus vielen Gründen nichtig
und unterliegen keinem Vertrauensschutz. Das Ausland weiß längst, wie das
Deutsche Volk betrogen wird und kann deshalb die mit der BRdvD geschlossenen
Verträge niemals ernsthaft als gültig angesehen haben.
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Der
Bundespräsident Horst Köhler hat in seinem Schreiben an Herrn Prutz vom 4. Januar
2006 u. a. allerdings vorsätzlich wahrheitswidrig behauptet:
"So genanntes
alliiertes Recht gilt nicht mehr."
Er hat
sich damit als so genannter oberster Repräsentant der BRdvD an die Spitze einer
hochverräterischen Struktur gegen die Staatsangehörigen des Deutschen Reiches
und auch alle in der BRdvD mit der Staatsangehörigkeit "Deutsch"
Scheineingebürgerten gesetzt, die er trotz ihm vielfach zugegangener,
unwiderlegbaren Informationen zur tatsächlichen Völkerrechtslage sehenden Auges
in die absehbare wirtschaftliche Vernichtung zu führen gedenkt.
Obwohl er
schon in einer notwendigen Erwiderung auf seine unhaltbaren Rechtsbekundungen
zum menschen- und völkerrechtlichen Legitimationsdebakel der BRdvD hingewiesen
wurde, sollen die dortigen Ausführungen nunmehr durch eine Auswertung der im
Jahre 2001 angenommenen Dissertation = Doktorarbeit von Dr. Michael Rensmann an
der Universität Hannover ergänzt werden (Besatzungsrecht im wiedervereinten
Deutschland, Hannoversches Forum für Rechtswissenschaften, Band 20,
Nomos-Verlagsgesellschaft Baden-Baden).
Die Doktorarbeit geht von der in
der OMF-BRdvD herrschenden Fiktion aus, dass das Grundgesetz und damit die
BRdvD noch eine völkerrechtliche Grundlage hätten, Deutschland tatsächlich
wiedervereint ist, nennt das GG eine Verfassung und erkennt eine
"deutsche" Staatsangehörigkeit und nicht die Staatsangehörigkeit
"Deutsches Reich" durch die unmittelbare Reichszugehörigkeit, weil
Dr. Rensmann bei richtiger Auslegung der tatsächlichen Rechtslage im
Widerspruch zur BRdvD-Staatslehre wohl niemals seinen Doktortitel erhalten
hätte.
Siehe Punkt 18 der 37 Punkte zu den tatsächlichen Folgen des
Notenwechsels für Deutschland!
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