Wer sich
mit dem täglichen Terror von BRdvD-Juristen in den Gerichtssälen und Amtsstuben
auseinandersetzen will, muss zunächst die regelmäßig angewendeten Methoden der
mittlerweile durchgängigen Rechtsverweigerung erkennen. Dabei sind diese in der
Regel äußerst plumpen und primitiven Übergriffe nur deshalb gebräuchlich, weil
durch eine abartige und perfide Gesetzgebung und zurechtgeschneiderte Auslegung
durch Standeskollegen dafür gesorgt ist, dass die gebrauchten Freiheiten für
Rechtsbeugung, Strafvereitelung und Amtsmissbrauch zur Verfügung stehen und
vordergründig alles rechtens ist.
Wenn man
aber das unverfälschte und nicht abweichend ausgelegte Grundgesetz anwendet, so
kann selbst bei inzwischen geschafften Privilegien für Richter, welche man als prinzipiell
gerecht und unabhängig vortäuscht und annimmt, eigentlich kein von ihnen häufig
verkündetes Unrecht unerkannt bleiben.
Und es
gibt die Möglichkeit, bei Kenntnis der juristischen Willkürmethoden zuerst
dieses Unrecht planmäßig und akribisch aktenkundig zu machen und spätestens in
einem zukünftigen Rechtsstaat ohne Verjährungseinwand dann zu ahnden, wenn die
BRdvD-Justiz sich bis zum dann notwendigen Aufstand weigert, sich selbst zu
reinigen.
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Die
allumfassende Parteiendiktatur einer durch besondere Privilegien geschützten
Parteienlandschaft, bei der es zum guten Ton gehört, der im Wahlbetrug
unterlegenen zweiten großen Partei jeweils das nachfolgend nächst höhere
öffentliche Amt zur Verfügung zu stellen, hat in der OMF-BRdvD mit
ausschließlich politisch ausgesuchten Richtern bis zum
Bundes"verfassungs"gericht und der Besetzung aller einflussreichen
öffentlichen Ämter mit Parteigenossen im Wege der Ämterkorruption das in
einem Rechtsstaat gebotene Prinzip der gegenseitigen Kontrolle von Legislative,
Exekutive und Judikative ausgehebelt und beseitigt.
Durch
diese Parteienkumpanei ist es dann auch egal, welche Partei in der BRdvD
gewählt wird, die Hochverräter am Deutschen Volk der Staatsangehörigen des
Deutschen Reiches und dem Reich selbst behalten immer die mit
Gesetzesmanipulationen usurpierte Gewalt in ihren Händen.
Und diese
Gewalt haben sie extensiv genutzt, jegliche Ausbildung eines Rechtsstaates zu
unterbinden.
Gleichwohl
behaupten sie natürlich mit Unterstützung der durch sie ebenfalls im Wege der
Ämterkorruption mit politischen Gefolgsgenossen besetzten obersten
Führungsgremien in den öffentlichen Medien dennoch, dass die OMF-BRdvD ein
Rechtsstaat sei.
Zu einem
Rechtsstaat gehören aber neben den allgemeinen Menschenrechten, die in der
BRdvD ebenfalls vielfach mit Füssen getreten werden, für eine
rechtsstaatskonforme Justizgewährleistungspflicht gleiches klares Recht für
alle, gesetzliche Richter, rechtliches Gehör und faire Verfahren.
In der
BRdvD gibt es schon keine klare, eindeutige Gesetzgebung, sondern für fast
jedes einzelne Gesetz aufgrund der schleifenden, unsauberen Formulierung und
der sich daraus ermöglichten gegenteiligen Rechtsauslegung durch
höchstrichterliche Entscheidungen eben auch eine genau gegenteilige
Rechtsauslegung. Dabei helfen vielfache Soll- und Kann-Bestimmungen, die gegen
nichtjuristische Rechtbegehrende äußerst perfide angewendet werden, so zum
Beispiel bei der Verweigerung der Aktensicht in Strafverfahrensakten im Verstoß
gegen Europäisches und Völkerrecht!
Der Grund
für diese planmäßig unsaubere Gesetzgebung ist es, dass praktisch in allen
Lebensbereichen nicht gesetzlich legitimierte, politisch gesteuerte oder einer
Partei zugeordnete Privatpersonen als
Scheinrichter entscheiden, wie man zu leben hat oder ob man sein Recht
überhaupt beanspruchen darf.
Zur
Unterstützung dieser Gesetzgebung, die ständig, jährlich durch massive
Verschlechterungen der Rechtslagen für Bürger, die als Reformen verkauft
werden, zum verstärkten Missbrauch verändert wird, wurde auch das Recht auf den
gesetzlichen Richter, das rechtliche Gehör und das faire Verfahren praktisch
komplett abgeschafft.
Während
gesetzliche Privilegien für die Kaste der Politiker, Beamten, Juristen, Ärzte
und anderer Gruppen im Besatzungskonstrukt BRdvD die Willkür und
Gewaltherrschaft der BRdvD-Justiz also zuverlässig absichern, wird der
rechtbegehrende und nicht politisch gestützte Bürger vor Gericht im Wege des
Prozessbetruges mit immer gleichen Methoden vielfach betrogen.
Bürgerrechtsorganisationen
begleiten deshalb in zunehmendem Maß Gerichtsverfahren und stellen Zeugen zur
Verfügung. Diese erleben insbesondere in den letzten Jahren zunehmend weitere
vorsätzliche Beschneidungen von Prozessrechten, welche den Urhebern in einem
Rechtsstaat lange Gefängnisstrafen einbringen würden.
Das
vorliegende Kapitel wird dazu zahlreiche beweisbare Beispiele bringen, welche
als Offizialdelikte nach Kenntnisnahme durch öffentliche Bedienstete der BRdvD
jedenfalls rechtsstaatskonform bearbeitet und zur Strafverfolgung gebracht
werden müssten, wenn man nicht Mittäter werden will.
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Die
planmäßig angewendeten Methoden der Justizwillkür im derzeitigen Deutschland
wirken sich häufig gleichzeitig auf den Entzug des gesetzlichen Richters, des
rechtlichen Gehörs und des fairen Verfahrens aus. Die unterschiedlichen
Gerichtsbarkeiten der BRdvD haben zusätzlich auch noch eigenständige Rechtsauslegungen
getroffen, welche sich wechselseitig zu einer ständigen weiteren
Rechtebeschänkung eskalieren. So kann man zwar nach der ZPO eine
Befangenheitsablehnung begründen, erhält dann aber an Verwaltungs- und
Finanzgerichten ganz neue Aspekte, wie man dennoch nicht nur befangene, sondern
völlig ungesetzliche Richter als vorgeblich gesetzliche aufgezwungen erhält.
Es gibt
jedoch für jede Attacke der BRdvD-Juristen mindestens eine Gegenmaßnahme,
welche diese sofort selbst als Straftäter demaskiert und damit für die Zukunft
keine Sicherheit vor Strafverfolgung mehr geben. Doch zunächst sind die Terrormethoden der BRdvD-Justiz vorzustellen.
1. Planmäßiger Entzug des gesetzlichen Richters
1.1. Verweigerung von rechtskonformen
Geschäftsverteilungsplänen
1.2. Fälschung der Eingangsbestätigung für oder
Verschwindenlassen der Gerichtspost
1.3. Verweigerung des gesetzlichen Gerichtsstandes
1.4. Aushebelung der Gesetze zur Ablehnung befangener
Richter
1.5. Entzug des gesetzlichen
Richters durch Anwaltszwang
1.6. Entzug
des gesetzlichen Richters durch Rechtsmissbrauch
1.7. Entzug
des gesetzlichen Richters durch Vorlageverweigerung
1.8.
Missbrauch des Richterprivilegs
1.9 Willkürlicher
Entzug der Geschäfts- und Prozessfähigkeit
1.10. Versagen
der Richterdienstaufsicht durch irreführende Politiker
1.11. Ausnahmegerichtsbarkeit
für Richter und Anwälte
1.12. Femegerichte
mit öffentlich unbekannter Besetzung und Vorverurteilung
2. Planmäßige
Verweigerung des rechtlichen Gehörs
2.1. Verweigerung
von Eröffnungsbeschlüssen
2.2. Verweigerung
der Gerichtsbesetzungsvorstellung
2.3. Verweigerung
der Ladungsadressen von Zeugen und Sachverständigen
2.4. Verweigerung
des Legitimationsnachweises als gesetzliche Richter
2.5. Verweigerung
der ordentlichen Belehrung über Rechte
2.6. Verweigerung
der Postulationsfähigkeit
2.7. Verweigerung der Akteneinsicht und
Kopienaushändigung
2.8. Verweigerung
von Rechtsliteratur selbst durch BVerfG
2.9. Ladungsvereitelung
zwecks Verfahrensausschluss
2.10. Ignorierung
von Sachverhalten und Beweisangeboten
2.11. Abwehr
von Vorträgen bei kriminellem Richterverhalten durch Kollegen
2.12. Vereitelung
von Beweisanträgen
2.13. Verweigerung
der Protokollierung oder mitlaufender Tonbandaufnahmen
2.14. Protokollfälschung
durch Richter und Protokollführer
2.15 Verweigerung
der Protokollherausgabe
2.16. Verweigerung
der Protokollberichtigung und -ergänzung
2.17. Niederbrüllen
durch Richter und Drohung mit Ordnungsstrafen
2.18. Protokollfälschungen
2.19. Absichtliche
Irreführung von Parteien im Verfahrensablauf
2.20. Verbotene
Überbeschleunigung
2.21. Überraschungsentscheide
von bis dato unbekannten Richtern
2.22. Zustellung
von Protokollen erst mit der gerichtlichen Entscheidung
2.23. Fehlerhafte,
nachträgliche oder unterlassene Zustellungen
3. Planmäßige
Gestaltung unfairer Verfahren
3.1. Beschneidung
der Informationsfreiheit durch Rechtsberatungsgesetz
3.2. Ignorierung
von Sachverhalten und Sachverhaltsverfälschungen
3.3. Höchstrichterlicher
Schutz selbst für rechtsbeugende Richter
3.4. Schutz
der Juristen"kollegen" durch Standesrecht und Standesordnung
3.5. Verhinderung
eines Wahlverteidigers ohne Anwaltszulassung
3.6. Beschneidung
der Instanzenwege und Entscheidungskontrolle
3.7. Beschneidung des Beschwerderechtes
3.8. Diskriminierung
von Nichtjuristen bei Beschwerdeverfahren
3.9. Verweigerung
der Diktataufnahme für Revisionen trotz Rechtsmittelbelehrung
3.10. Beschränkung
der Beschwerdefristen
3.11. Verweigerung der aufschiebenden Wirkung von
Beschwerden
3.12. Trickreiches
Unterlaufen von Verjährungsfristen
3.13. Zustellungsvereitelung
durch Richter und Gerichte
3.14. Allgemeine
regelmäßige Missachtung von Recht und Gesetz
3.15. Maulkorb
durch Verfolgung angeblicher Beleidigungen von Juristen
3.16. Willkürlicher
Entzug der Geschäfts- und Prozessfähigkeit
3.17. Hohe
Streitwertfestsetzungen zur Abstrafung und Existenzbedrohung
3.18. Durchsetzung
von Schadensersatz durch BRdvD ohne Anwalt unmöglich
3.19. Die umfassende Verweigerung der
Prozesskostenhilfe
3.20. Vollstreckung von
Gerichtsgebührenvorschüssen (!) ohne Bearbeitung
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