Der Bundespräsident Horst Köhler deckt das
illegale Treiben der BRdvD-Politiker und -Juristen durch bewusste völkerrechtliche
Lügen und wird damit jetzt als Mittäter an dem so genannten
"Verfassungs"hochverrat nach dem Grundgesetz und Hoch- und
Landesverrat am Deutschen Reich angesehen.
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Der JOIe
Justiz-Opfer-Initiative Clausthal sowie der Erfassungsstelle für BRdvD-Regierungskriminalität,
Justizverbrechen und Amtmissbrauch wurden über Jahre hinweg immer wieder Kopien
von Hilfegesuchen an so bezeichneten BRdvD-Verfassungsorganen zur Kenntnis
gegeben, die sich gegen erkennbare Verbrechen von Politikern, Juristen und
anderen öffentlichen Bediensteten richteten.
Auch die Eingaben an die
Bundespräsidenten wurden immer wieder mit nichtsagenden Erklärungen
abgewimmelt, obwohl auch vielfach klare Sachvorträge mit Beweisdokumenten
eingereicht wurden. Der neue, allein von Merkel und Westerwelle ausgewählte
Bundespräsident Horst Köhler, hat bereits in seiner kurzen Amtszeit bewiesen,
dass er sich ebenfalls nicht um die Beschwerden aus dem Volk kümmern will. Im
Gegenteil! Durch das hier vorgestellte Zusammenlügen von klar widerlegbaren und
vielfach widerlegten Behauptungen zur Völkerrechtslage in der BRdvD, die sich
als schlichter Völkermord an den Staatsangehörigen des Deutschen Reiches
erkennen lässt, unterstützt er dieses Vorhaben.
Es ist daher Zeit, ihn auf seinen
Amtseid zu verweisen, der ihn verpflichtet, Gerechtigkeit gegenüber jedermann
zu üben. Auch wenn er weiß, dass ihn in der BRdvD niemand wegen Meineid
strafrechtlich verfolgen wird, so muss er doch davon ausgehen, dass noch
niemals in der Geschichte Unrecht ewig exekutiert werden konnte.
In der BRdvD werden immer mehr
Menschen ohne rechtliches Gehör einfach zwangspsychiatrisiert, weil sie
vorsichtig bei Behörden nach den Rechtsgrundlagen für deren Handeln anfragen.
Im neueste Fall aus Niedersachsen ist nun sogar einem Berufskraftfahrer der Führerschein
entzogen worden, weil er durch seine Anfrage gezeigt haben soll, dass er die BRdvD-Straßenverkehrsordnung
nicht anerkennen wird. Dieser Berufskraftfahrer hatte aber nicht einmal Punkte
im Kraftfahrzeugführer-Zentralregister in Flensburg. Durch Furcht und Schrecken
sollen also Menschen in der BRdvD zum Verstummen gebracht werden, die nichts
als ihr Recht begehren. Diese Methode ist uns aber aus Diktaturen schon
genügend bekannt und wird ebenfalls auf massive Gegenwehr stoßen.
Aus diesem Grund soll jetzt
nachgewiesen werden, dass die in der BRdvD öffentlich beschäftigten Personen
zwar nicht verrückt und damit strafunfähig sind, aber sehenden Auges Unrecht
dulden und begehen. Horst Köhler ist dabei auch an führender Stelle im System
beteiligt, indem er von ganz oben die Desinformation unterstützt und betreibt.
Das im nachfolgenden abgebildete Schreiben gibt den Freiheitskämpfern gegen die
illegalen BRdvD-Strukturen Gelegenheit, dieses zu beweisen.



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Nachdem mit Besorgnis und
Erstaunen zur Kenntnis genommen wurde, dass Horst Köhler als Auftraggeber des
obigen Schreibens die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes als
Bundespräsident selbst als rechtlich umstritten und deshalb als heute erledigt
erklärt, wird zu Fug und Recht bezweifelt, dass er sich noch auf dem Boden des
Grundgesetzes befindet. Danach hätte er nämlich das Bundesverfassungsgericht
nicht zu beurteilen und dessen Entscheidungen zu kommentieren, bzw. für
ungültig zu erklären. Seine unlogischen und unhaltbaren Entscheidungen zum
Deutschen Reich hat dieses scheinbare "Verfassungs"gericht schon
selbst aufzuräumen und zu verantworten.
Sein Schreiben wird deshalb
zwischen den Zeilen kommentiert, um den Zusammenhang der tatsächlichen
völkerrechtlichen Sachverhalte mit seinen Geschichtsfälschungen deutlich werden
zu lassen:
Sehr geehrter Herr Prutz,
Bundespräsident Horst Köhler hat mich beauftragt, auf Ihr Schreiben
vom 20. November 2005 zu antworten. (Damit trägt Horst
Köhler die Verantwortung für den Inhalt des Schreibens persönlich) Allerdings
würde es den Rahmen eines Antwortbriefes sprengen, auf jede einzelne der von
Ihnen gestellten Fragen einzugehen. Zumal einige Fragen einen sachlichen
Zusammenhang vermissen lassen (beispielsweise Frage Nr. 13).
Die von Ihnen angesprochenen Theorien, die auch im Internet
vertreten werden, sind hier bekannt. Da diese Theorien ein Gebilde von
Tatsachen, Halbwahrheiten und falschen rechtlichen Bewertungen sind, kann
allerdings nur schwer pauschal auf sie eingegangen werden. (So
unbestimmt antworten BRdvD-Juristen prinzipiell, wenn sie keine konkreten
Fakten besprechen wollen) Dennoch möchte ich in der gebotenen Kürze
einige der aufgeworfenen Fragen beantworten:
Nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z. B.
Urteil vom 31. Juli 1973 - BVerfG 2 BvF 1/73 -, NJW 1973, 1539) ist das
Deutsche Reich trotz des Zusammenbruchs 1945 nicht untergegangen. Danach
besitzt das Deutsche Reich noch Rechtsfähigkeit, ist allerdings als
Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Diese formal juristische
Einschätzung ändert aber nichts daran, dass die Bundesrepublik Deutschland ein
souveräner und handlungsfähiger Staat ist. (Die BRdvD ist lediglich
eine durch Besatzungsmacht geschaffene Organisationsform der Modalität einer
Fremdherrschaft zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Waffenstillstand - ohne
eigenes Staatsvolk auf dem Teilgebiet des Staates Deutsches Reich. Die BRdvD
hat keine Staatsangehörigkeit und verfälscht ihre Personalpapiere, um die
Staatsangehörigen des Deutschen Reiches stillschweigend einzuvernehmen. Zwei
Staaten auf einem Staatsgebiet gibt es auch nicht.) Vor
allem führt die - in der Praxis eher bedeutungslose - Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts nicht dazu, dass das Deutsche Reich dadurch wieder handlungsfähig
werden könnte, dass einzelne Personen sich als Funktionsträger dieses handlungsunfähigen
Staates aufführen. (Die Bedeutungslosigkeit der Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichtes ergibt sich aus der fehlenden gesetzlichen
Legitimation der Rechtsprechung mit Einfluss auf das Deutsche Reich, was Horst
Köhler richtig erkennt, wofür er aber nicht mehr als Bundespräsident opportun
sein dürfte. Die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches
wird auch immer mit einzelnen Personen begonnen werden müssen. Die volle
Handlungsfähigkeit ist dann erreicht, wenn das Volk sich die Staatsgewalt von
den illegalen BRdvD-Strukturen zurückerobert hat.)
Die Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts fußte zum einen auf völkerrechtlichen Erwägungen,
nach denen ein Staat nicht deshalb aufhört zu existieren, weil er nach einem
Krieg kapituliert hat, besetzt wird und als Gesamtstaat mangels Organisation
selbst nicht mehr handlungsfähig ist. (Das ist ganz richtig,
da die BRdvD aber nach ihrer Gründung 1949 nicht handlungsunfähig war, war sie
jedenfalls auch nicht das Deutsche Reich.) Zum anderen ist die
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch vor dem Hintergrund zu sehen,
dass das Grundgesetz ein Wiedervereinigungsgebot vorsah. (Das
Wiedervereinigungsgebot wurde durch die illegale Besetzung des Bundestages ab
dem 03.10.1990 erst nach der Aufhebung von GG Art. 23 a. F. schon am
18.07./31.08/23.09./29.09.1990 völkerrechtswidrig durch Kollaboration mit den
Siegermächten bei Seite geschoben). Die Wiedervereinigung
sollte durch Aufhebung der Trennung Deutschlands in zwei Teile (Bundesrepublik
Deutschland und Deutsche Demokratische Republik) erfolgen. (Das
ging gar nicht, weil noch die übrigen Reichsgebiete
wieder zum Gesamtdeutschen Reich kommen müssen, Carlo Schmid hat vorhergesehen:
"Ich glaube, daß das Grundgesetz
weiter eine Bestimmung enthalten sollte, daß wir die Abtretung deutschen
Gebietes ohne die Zustimmung der auf diesem Gebiet wohnenden Bevölkerung nicht
anerkennen. Vielleicht können wir gezwungen werden, zu erleiden und zu
ertragen, was uns bisher hier angetan worden ist. Aber man wird uns niemals
zwingen können, es als Recht anzuerkennen!" Da hat er sich aber in den
umerzogenen Politikern auch seiner Partei gründlich getäuscht. Nach der dazu
durchgeführten Vertreibung und Ermordung von ca. 15 Millionen Deutschen aus
diesen Reichsgebieten hätten die überlebenden Staatsangehörigen des Deutschen
Reiches auch immer noch befragt werden müssen, ob sie einer endgültigen
Annektion zustimmen wollen. Besatzungsabhängige und gezwungene BRdvD-Organe
hatten hierzu niemals ein Entscheidungsrecht!)
Deshalb sollte das Festhalten
an einer gemeinsamen Identität (Deutsches Reich) die Wiedervereinigung rechtlich
erleichtern. Die gemeinsame Identität für eine
Wiedervereinigung ist und bleibt allein die Staatsangehörigkeit zum Deutschen
Reich und das gesamte Reichsgebiet nach Wiedererlangung der Reichsgewalt allein
und ausschließlich für Reichsstaatsangehörige, welche die Besatzungskonstrukte
BRD und DDR nicht durch Scheineinbürgerungen vermehren konnten, um mit den
dadurch völkerrechtswidrig gewonnenen Stimmen bei grundgesetzwidrigen Wahlen
den Anschein einer freien Willensbildung zu erzielen.)
Diese in der Vergangenheit recht umstrittene Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts hat sich heute erledigt. (Sagt
Horst Köhler! Und was meinen die anderen BRD-"Verfassungs"organe
dazu? Nichts ist erledigt, was nicht völkerrechtlich korrekt geregelt wird!)
Denn die Wiedervereinigung ist wirksam vollzogen. ((Ist
sie gerade nicht, da die Siegermächte in Selbstkontrahierung und damit durch
nichtige Verträge mit hochverräterischen deutschen Kollaborateuren
völkerrechtswidrig Reichsgebiete annektiert haben wollen, ohne diese vorher
überhaupt erst einmal zurück zu geben. Das Deutsche Volk der Staatsangehörigen
des Deutschen Reiches wurde dazu auch absichtlich und planmäßig nicht befragt)
Ich kann Sie also insofern beruhigen, dass aufgrund der
völkerrechtlich wirksamen Existenz der Bundesrepublik Deutschland Sie die
deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Es gibt nur eine
Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches, die sich als Deutsche
Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit) bezeichnete, s. a. a. O auf diesen
Internetseiten. Unter der Bezeichnung
"Deutsche Staatsangehörigkeit" versteckt die BRD zur Täuschung der
Reichsbürger auch von ihr scheineingebürgerte Ausländer und Staatenlose ohne
deutsche Wurzeln und Kultur.
Mit dem im Zuge der deutschen Wiedervereinigung geschlossenen sog.
„2+4-Vertrag" ist ein - so heißt es wörtlich - „Vertrag über die
abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland" geschlossen worden. (Dieser
Vertrag ist ein völkerrechtswidriges Diktat der Siegermächte auf der Grundlage
ihres Besatzungsvorbehaltes und demnach nichtig.) Damit
liegt nach der meines Wissens offiziellen deutschen und herrschenden
völkerrechtlichen Auffassung der Friedensvertrag vor. ("Die
BRdvD stimmt der Erklärung der vier Mächte zu und unterstreicht, dass die in
dieser Erklärung erwähnten Ereignisse und Umstände nicht eintreten werden, d.
h., dass ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt
sind", Bundeskanzleramtprotokoll zur Verhandlung vom 17.07.1990 in Paris,
Anlage Nr. 354 B! Mit dieser Zustimmung der BRdvD-Kollaborateure unter
Besatzerdiktat sollte das Deutsche Reich entgültig an der Wiederherstellung
seiner Handlungsfähigkeit und dem Erhalt seiner gesamten besetzen Gebiete
gehindert werden. Dabei hat man nicht nur die Staatsangehörigen des Deutschen
Reiches übergangen, sondern auch völkerrechtswidrige, also nichtige Verträge
diktiert und durch deutsche Hochverräter scheinbar rechtskraftfähig annehmen
lassen.) Der Weg zur
Wiedervereinigung führte über Art. 23 Satz 2 Grundgesetz alter Fassung. (Das
ist auch schon durch Gerichtsurteile der BRdvD widerlegt, nach denen in der
Hektik der Wiedervereinigung der Art. 23 a. F. des GG schon am 29.09.1990
aufgehoben war.) Danach konnte die DDR der Bundesrepublik
Deutschland beitreten mit der Folge, dass das Grundgesetz - welches die
Verfassung fiir Deutschland ist - auch für das wiedervereinigte Deutschland
galt. (Das Grundgesetz ist keine Verfassung, sondern ein
Besatzerdiktat, s. GG Art. 146, und nichtige Verträge lassen genau diese
Erklärung nicht mehr zu.)
Die Verbreitung der von mir bereits genannten verwirrenden und
bisweilen auch wirren Theorien über die Existenz des Deutschen Reichs zeigt,
dass es in Deutschland Meinungs- und Pressefreiheit gibt. (Das
ist glatt gelogen, denn wer im Internet den tatsächlichen Sachverhalt zum
menschen- und völkerrechtlichen Debakel der BRdvD veröffentlicht, erhält durch
die heimlichen Aktivitäten von BRdvD-Strukturen (BMI) die Internetseiten
gesperrt, s. zum Beispiel www.teredo.de,
heute "ausgebürgert" als www.teredo.cl!
Jede diesbezügliche Meinungsäußerung wird zur Zeit in der BRdvD mit dem Versuch
der Zwangspsychiatrisierung unterdrückt.)
So genanntes alliiertes Recht gilt nicht mehr. (Es
wird Horst Köhler empfohlen, sich die Dissertation von Dr. Michael Rensmann,
Besatzungsrecht im wiedervereinten Deutschland, zu beschaffen. Im Deutschen
Reich wäre das zwar wegen vielfacher Geschichtsklitterung eines weiteren BRdvD-Juristen
keine anzuerkennende Doktorarbeit, aber der gibt wenigstens zu, das es noch
Besatzungsrecht, sogar jetzt noch geheim gehaltenes, in Deutschland gibt. Das
zeigt auch GG Art. 139, falls das Grundgesetz durch Horst Köhler noch als
gültig vorgetäuscht werden soll)
Eine Verurteilung des Herrn Schalck-Golodkowski
nach dem „US-Militärregierungsgesetz Nr. 67" ist hier nicht bekannt. Um
den hier zugrunde liegenden Irrtum aufzuklären, müssten Sie sich ein etwaiges
Urteil vom Landgericht Berlin besorgen.
Wenn der Gegner Fehler macht, sind die BRdvD-Juristen
immer schnell mit einer Antwort da, die auch noch den Vorteil hat, zu stimmen -
ohne den betrachteten Sachverhalt dabei aber richtig zu würdigen. Und natürlich
ist Schalck-Golodkowski nach einem US-Militärgesetz noch 1997 verurteilt
worden! Es ist schon lange gelungen, die ungeheuerliche Lüge bezüglich einer
deutschen Souveränität durch alle derzeitigen politischen Parteien in
Deutschland entgültig zu widerlegen, Zitat Anfang:
Mitteilung der Pressestelle
des BGH Nr. 31/1999:
Verhandlungstermin: 21. April 1999 -- 5 StR 97/99 und 5 StR 123/99
Wegen
Vergehen nach dem Militärregierungsgesetz
Nr. 53 hatte das LG Berlin den
Angeklagten Dr. Alexander Schalck-Golodkowski, Leiter des Bereichs
"Kommerzielle Koordinierung" in der DDR, im Jahre 1996 zu einem Jahr
Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Mit Urteil vom 9. Juli 1997 hatte der
Senat die Revision des Angeklagten verworfen (BGHSt 43, 129). Die hiergegen
gerichtete Verfassungsbeschwerde ist vom Bundesverfassungsgericht jüngst nicht
zur Entscheidung angenommen worden.
Wegen
weiterer Vergehen nach jenem Gesetz hat das LG Berlin Dr. Alexander
Schalck-Golodkowski unter Einbeziehung der genannten Strafe nunmehr zu einem
Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Im damaligen
Revisionsurteil hatte der 5. Strafsenat allerdings ausgeführt, ein früherer
DDR-Bürger dürfe wegen eines Vergehens nach dem Militärregierungsgesetz Nr.
53 nur bestraft werden, wenn sein Verhalten – weil er beispielsweise die
Lieferung militärisch verwendbarer Wirtschaftsgüter in die DDR veranlasst habe
- auch gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen habe. Mit Rücksicht hierauf
hat das Landgericht den Angeklagten von weiteren Anklagevorwürfen
freigesprochen, die Fälle des Devisentransfers in die DDR betrafen, welche
nicht unter ein Verbot nach dem Außenwirtschaftsgesetz fielen.
Gegen
diesen Teilfreispruch hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.
Sie meint, er widerspreche einer
Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs aus dem
Jahre 1996, wonach das Militärregierungsgesetz Nr.
53 uneingeschränkt fortgelte (BGHSt 42, 113).
Allein
über diese, den Teilfreispruch betreffende Revision der Staatsanwaltschaft wird
am 21. April 1999 vor dem Senat verhandelt.
Am
selben Tag um 9.00 Uhr findet eine weitere Revisionsverhandlung über
eine staatsanwaltliche Revision, das Militärregierungsgesetz Nr. 53
betreffend, statt. Hier wendet sich die Staatsanwaltschaft dagegen, dass
frühere Mitangeklagte von Dr. Schalck-Golodkowski wegen entsprechender Vergehen
lediglich unter Vorbehalt von Geldstrafen verwarnt worden sind (5 StR 123/99).
Zitat
Ende!
Mit freundlichen Grüßen
Mit
freundlichen Grüßen
Dr.-Ing.,
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Jürgen-Michael Wenzel
(als
seit 14 Jahren durch ungeahndete, bisher unberichtigte, richterliche
Grundbuchfälschungen in NDS geschädigter,
wach gewordener Unternehmer, Staatsangehöriger des Deutschen Reiches und
Gründer der JOIe Justiz-Opfer-Initiative Clausthal gegen BRD-Justizverbrechen)
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Es liegt aber auch noch ein Schreiben aus dem
Bundesjustizministerium vor, welches die Aussage von Horst Köhler - "So
genanntes alliiertes Recht gilt nicht mehr" - sofort als Lüge beweisen
lässt. Die Herrschaften im BMJ wollen im fortbestehenden Besatzungsrecht in
wenigen einzelnen Vorschriften (!) allerdings keine
Souveränitätseinschränkung erkennen. So belügen und betrügen die derzeitigen
Machtinhaber in Deutschland fortdauernd und zunehmend dreister das Deutsche
Volk im Wege des Hochverrates, um Ihre Pfründe so lange als möglich zu sichern.


Bezüglich der vorgeblich wenigen einzelnen fortwirkenden
"Vorschriften", die nicht "freiwillig", sondern tatsächlich
in nichtiger Selbstkontrahierung - aus welchem Grund eigentlich? - vereinbart
worden sind, geben "Der Ruck" und die "37 Punkte"
ausführliche, allerdings widersprechende Sachverhaltsschilderungen. Es steckt demnach
erkennbar ein absichtliches und planmäßiges System der Täuschung, Irreführung,
Verdummung und Desinformation hinter den angeforderten Auskünften von Regierungsstrukturen
der BRdvD, die noch einer Strafverfolgung harren dürften.
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JOIe
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