14.11.2007 - letzte Änderung und Home

 

Der Bundespräsident Horst Köhler deckt das illegale Treiben der BRdvD-Politiker und -Juristen durch bewusste völkerrechtliche Lügen und wird damit jetzt als Mittäter an dem so genannten "Verfassungs"hochverrat nach dem Grundgesetz und Hoch- und Landesverrat am Deutschen Reich angesehen.

 

 

Der JOIe Justiz-Opfer-Initiative Clausthal  sowie der Erfassungsstelle für BRdvD-Regierungskriminalität, Justizverbrechen und Amtmissbrauch wurden über Jahre hinweg immer wieder Kopien von Hilfegesuchen an so bezeichneten BRdvD-Verfassungsorganen zur Kenntnis gegeben, die sich gegen erkennbare Verbrechen von Politikern, Juristen und anderen öffentlichen Bediensteten richteten.

 

Auch die Eingaben an die Bundespräsidenten wurden immer wieder mit nichtsagenden Erklärungen abgewimmelt, obwohl auch vielfach klare Sachvorträge mit Beweisdokumenten eingereicht wurden. Der neue, allein von Merkel und Westerwelle ausgewählte Bundespräsident Horst Köhler, hat bereits in seiner kurzen Amtszeit bewiesen, dass er sich ebenfalls nicht um die Beschwerden aus dem Volk kümmern will. Im Gegenteil! Durch das hier vorgestellte Zusammenlügen von klar widerlegbaren und vielfach widerlegten Behauptungen zur Völkerrechtslage in der BRdvD, die sich als schlichter Völkermord an den Staatsangehörigen des Deutschen Reiches erkennen lässt, unterstützt er dieses Vorhaben.

 

Es ist daher Zeit, ihn auf seinen Amtseid zu verweisen, der ihn verpflichtet, Gerechtigkeit gegenüber jedermann zu üben. Auch wenn er weiß, dass ihn in der BRdvD niemand wegen Meineid strafrechtlich verfolgen wird, so muss er doch davon ausgehen, dass noch niemals in der Geschichte Unrecht ewig exekutiert werden konnte.

 

In der BRdvD werden immer mehr Menschen ohne rechtliches Gehör einfach zwangspsychiatrisiert, weil sie vorsichtig bei Behörden nach den Rechtsgrundlagen für deren Handeln anfragen. Im neueste Fall aus Niedersachsen ist nun sogar einem Berufskraftfahrer der Führerschein entzogen worden, weil er durch seine Anfrage gezeigt haben soll, dass er die BRdvD-Straßenverkehrsordnung nicht anerkennen wird. Dieser Berufskraftfahrer hatte aber nicht einmal Punkte im Kraftfahrzeugführer-Zentralregister in Flensburg. Durch Furcht und Schrecken sollen also Menschen in der BRdvD zum Verstummen gebracht werden, die nichts als ihr Recht begehren. Diese Methode ist uns aber aus Diktaturen schon genügend bekannt und wird ebenfalls auf massive Gegenwehr stoßen.

 

Aus diesem Grund soll jetzt nachgewiesen werden, dass die in der BRdvD öffentlich beschäftigten Personen zwar nicht verrückt und damit strafunfähig sind, aber sehenden Auges Unrecht dulden und begehen. Horst Köhler ist dabei auch an führender Stelle im System beteiligt, indem er von ganz oben die Desinformation unterstützt und betreibt. Das im nachfolgenden abgebildete Schreiben gibt den Freiheitskämpfern gegen die illegalen BRdvD-Strukturen Gelegenheit, dieses zu beweisen. 

 

 

 

 

 

Nachdem mit Besorgnis und Erstaunen zur Kenntnis genommen wurde, dass Horst Köhler als Auftraggeber des obigen Schreibens die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes als Bundespräsident selbst als rechtlich umstritten und deshalb als heute erledigt erklärt, wird zu Fug und Recht bezweifelt, dass er sich noch auf dem Boden des Grundgesetzes befindet. Danach hätte er nämlich das Bundesverfassungsgericht nicht zu beurteilen und dessen Entscheidungen zu kommentieren, bzw. für ungültig zu erklären. Seine unlogischen und unhaltbaren Entscheidungen zum Deutschen Reich hat dieses scheinbare "Verfassungs"gericht schon selbst aufzuräumen und zu verantworten.

 

Sein Schreiben wird deshalb zwischen den Zeilen kommentiert, um den Zusammenhang der tatsächlichen völkerrechtlichen Sachverhalte mit seinen Geschichtsfälschungen deutlich werden zu lassen:

 


Sehr geehrter Herr Prutz,

 

Bundespräsident Horst Köhler hat mich beauftragt, auf Ihr Schreiben vom 20. November 2005 zu antworten. (Damit trägt Horst Köhler die Verantwortung für den Inhalt des Schreibens persönlich) Allerdings würde es den Rahmen eines Antwortbriefes sprengen, auf jede einzelne der von Ihnen gestellten Fragen einzugehen. Zumal einige Fragen einen sachlichen Zusammen­hang vermissen lassen (beispielsweise Frage Nr. 13).

 

Die von Ihnen angesprochenen Theorien, die auch im Internet vertreten werden, sind hier be­kannt. Da diese Theorien ein Gebilde von Tatsachen, Halbwahrheiten und falschen rechtlichen Bewertungen sind, kann allerdings nur schwer pauschal auf sie eingegangen werden. (So unbestimmt antworten BRdvD-Juristen prinzipiell, wenn sie keine konkreten Fakten besprechen wollen) Dennoch möchte ich in der gebotenen Kürze einige der aufgeworfenen Fragen beantworten:

 

Nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z. B. Urteil vom 31. Juli 1973 - BVerfG 2 BvF 1/73 -, NJW 1973, 1539) ist das Deutsche Reich trotz des Zusammenbruchs 1945 nicht untergegangen. Danach besitzt das Deutsche Reich noch Rechtsfähigkeit, ist aller­dings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Diese formal juristische Ein­schätzung ändert aber nichts daran, dass die Bundesrepublik Deutschland ein souveräner und handlungsfähiger Staat ist. (Die BRdvD ist lediglich eine durch Besatzungsmacht geschaffene Organisationsform der Modalität einer Fremdherrschaft zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Waffenstillstand - ohne eigenes Staatsvolk auf dem Teilgebiet des Staates Deutsches Reich. Die BRdvD hat keine Staatsangehörigkeit und verfälscht ihre Personalpapiere, um die Staatsangehörigen des Deutschen Reiches stillschweigend einzuvernehmen. Zwei Staaten auf einem Staatsgebiet gibt es auch nicht.) Vor allem führt die - in der Praxis eher bedeutungslose - Recht­sprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht dazu, dass das Deutsche Reich dadurch wieder handlungsfähig werden könnte, dass einzelne Personen sich als Funktionsträger dieses hand­lungsunfähigen Staates aufführen. (Die Bedeutungslosigkeit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ergibt sich aus der fehlenden gesetzlichen Legitimation der Rechtsprechung mit Einfluss auf das Deutsche Reich, was Horst Köhler richtig erkennt, wofür er aber nicht mehr als Bundespräsident opportun sein dürfte. Die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches wird auch immer mit einzelnen Personen begonnen werden müssen. Die volle Handlungsfähigkeit ist dann erreicht, wenn das Volk sich die Staatsgewalt von den illegalen BRdvD-Strukturen zurückerobert hat.)

 

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fußte zum einen auf völkerrechtlichen Er­wägungen, nach denen ein Staat nicht deshalb aufhört zu existieren, weil er nach einem Krieg kapituliert hat, besetzt wird und als Gesamtstaat mangels Organisation selbst nicht mehr hand­lungsfähig ist. (Das ist ganz richtig, da die BRdvD aber nach ihrer Gründung 1949 nicht handlungsunfähig war, war sie jedenfalls auch nicht das Deutsche Reich.) Zum anderen ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass das Grundgesetz ein Wiedervereinigungsgebot vorsah. (Das Wiedervereinigungsgebot wurde durch die illegale Besetzung des Bundestages ab dem 03.10.1990 erst nach der Aufhebung von GG Art. 23 a. F. schon am 18.07./31.08/23.09./29.09.1990 völkerrechtswidrig durch Kollaboration mit den Siegermächten bei Seite geschoben). Die Wiedervereinigung sollte durch Aufhebung der Trennung Deutschlands in zwei Teile (Bundes­republik Deutschland und Deutsche Demokratische Republik) erfolgen. (Das ging gar nicht, weil noch die übrigen Reichsgebiete wieder zum Gesamtdeutschen Reich kommen müssen, Carlo Schmid hat vorhergesehen: "Ich glaube, daß das Grundgesetz weiter eine Bestimmung enthalten sollte, daß wir die Abtretung deutschen Gebietes ohne die Zustimmung der auf diesem Gebiet wohnenden Bevölkerung nicht anerkennen. Vielleicht können wir gezwungen werden, zu erleiden und zu ertragen, was uns bisher hier angetan worden ist. Aber man wird uns niemals zwingen können, es als Recht anzuerkennen!" Da hat er sich aber in den umerzogenen Politikern auch seiner Partei gründlich getäuscht. Nach der dazu durchgeführten Vertreibung und Ermordung von ca. 15 Millionen Deutschen aus diesen Reichsgebieten hätten die überlebenden Staatsangehörigen des Deutschen Reiches auch immer noch befragt werden müssen, ob sie einer endgültigen Annektion zustimmen wollen. Besatzungsabhängige und gezwungene BRdvD-Organe hatten hierzu niemals ein Entscheidungsrecht!)

 

Deshalb sollte das Fest­halten an einer gemeinsamen Identität (Deutsches Reich) die Wiedervereinigung rechtlich er­leichtern. Die gemeinsame Identität für eine Wiedervereinigung ist und bleibt allein die Staatsangehörigkeit zum Deutschen Reich und das gesamte Reichsgebiet nach Wiedererlangung der Reichsgewalt allein und ausschließlich für Reichsstaatsangehörige, welche die Besatzungskonstrukte BRD und DDR nicht durch Scheineinbürgerungen vermehren konnten, um mit den dadurch völkerrechtswidrig gewonnenen Stimmen bei grundgesetzwidrigen Wahlen den Anschein einer freien Willensbildung zu erzielen.)

 

Diese in der Vergangenheit recht umstrittene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat sich heute erledigt. (Sagt Horst Köhler! Und was meinen die anderen BRD-"Verfassungs"organe dazu? Nichts ist erledigt, was nicht völkerrechtlich korrekt geregelt wird!) Denn die Wiedervereinigung ist wirksam vollzogen. ((Ist sie gerade nicht, da die Siegermächte in Selbstkontrahierung und damit durch nichtige Verträge mit hochverräterischen deutschen Kollaborateuren völkerrechtswidrig Reichsgebiete annektiert haben wollen, ohne diese vorher überhaupt erst einmal zurück zu geben. Das Deutsche Volk der Staatsangehörigen des Deutschen Reiches wurde dazu auch absichtlich und planmäßig nicht befragt)

 

Ich kann Sie also insofern beruhigen, dass aufgrund der völkerrechtlich wirksamen Existenz der Bundesrepublik Deutschland Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Es gibt nur eine Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches, die sich als Deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit) bezeichnete, s. a. a. O auf diesen Internetseiten.  Unter der Bezeichnung "Deutsche Staatsangehörigkeit" versteckt die BRD zur Täuschung der Reichsbürger auch von ihr scheineingebürgerte Ausländer und Staatenlose ohne deutsche Wurzeln und Kultur.

 

Mit dem im Zuge der deutschen Wiedervereinigung geschlossenen sog. „2+4-Vertrag" ist ein - so heißt es wörtlich - „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland" geschlossen worden. (Dieser Vertrag ist ein völkerrechtswidriges Diktat der Siegermächte auf der Grundlage ihres Besatzungsvorbehaltes und demnach nichtig.) Damit liegt nach der meines Wissens offiziellen deutschen und herrschen­den völkerrechtlichen Auffassung der Friedensvertrag vor. ("Die BRdvD stimmt der Erklärung der vier Mächte zu und unterstreicht, dass die in dieser Erklärung erwähnten Ereignisse und Umstände nicht eintreten werden, d. h., dass ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sind", Bundeskanzleramtprotokoll zur Verhandlung vom 17.07.1990 in Paris, Anlage Nr. 354 B! Mit dieser Zustimmung der BRdvD-Kollaborateure unter Besatzerdiktat sollte das Deutsche Reich entgültig an der Wiederherstellung seiner Handlungsfähigkeit und dem Erhalt seiner gesamten besetzen Gebiete gehindert werden. Dabei hat man nicht nur die Staatsangehörigen des Deutschen Reiches übergangen, sondern auch völkerrechtswidrige, also nichtige Verträge diktiert und durch deutsche Hochverräter scheinbar rechtskraftfähig annehmen lassen.)  Der Weg zur Wiedervereinigung führte über Art. 23 Satz 2 Grundgesetz alter Fassung. (Das ist auch schon durch Gerichtsurteile der BRdvD widerlegt, nach denen in der Hektik der Wiedervereinigung der Art. 23 a. F. des GG schon am 29.09.1990 aufgehoben war.) Danach konnte die DDR der Bundesrepu­blik Deutschland beitreten mit der Folge, dass das Grundgesetz - welches die Verfassung fiir Deutschland ist - auch für das wiedervereinigte Deutschland galt. (Das Grundgesetz ist keine Verfassung, sondern ein Besatzerdiktat, s. GG Art. 146, und nichtige Verträge lassen genau diese Erklärung nicht mehr zu.)

 

Die Verbreitung der von mir bereits genannten verwirrenden und bisweilen auch wirren Theo­rien über die Existenz des Deutschen Reichs zeigt, dass es in Deutschland Meinungs- und Pressefreiheit gibt. (Das ist glatt gelogen, denn wer im Internet den tatsächlichen Sachverhalt zum menschen- und völkerrechtlichen Debakel der BRdvD veröffentlicht, erhält durch die heimlichen Aktivitäten von BRdvD-Strukturen (BMI) die Internetseiten gesperrt, s. zum Beispiel www.teredo.de, heute "ausgebürgert" als www.teredo.cl! Jede diesbezügliche Meinungsäußerung wird zur Zeit in der BRdvD mit dem Versuch der Zwangspsychiatrisierung unterdrückt.)

 


So genanntes alliiertes Recht gilt nicht mehr. (Es wird Horst Köhler empfohlen, sich die Dissertation von Dr. Michael Rensmann, Besatzungsrecht im wiedervereinten Deutschland, zu beschaffen. Im Deutschen Reich wäre das zwar wegen vielfacher Geschichtsklitterung eines weiteren BRdvD-Juristen keine anzuerkennende Doktorarbeit, aber der gibt wenigstens zu, das es noch Besatzungsrecht, sogar jetzt noch geheim gehaltenes, in Deutschland gibt. Das zeigt auch GG Art. 139, falls das Grundgesetz durch Horst Köhler noch als gültig vorgetäuscht werden soll)

 

Eine Verurteilung des Herrn Schalck-Golodkowski nach dem „US-Militärregierungsgesetz Nr. 67" ist hier nicht bekannt. Um den hier zugrunde liegenden Irrtum aufzuklären, müssten Sie sich ein etwaiges Urteil vom Landgericht Berlin besorgen.

 

Wenn der Gegner Fehler macht, sind die BRdvD-Juristen immer schnell mit einer Antwort da, die auch noch den Vorteil hat, zu stimmen - ohne den betrachteten Sachverhalt dabei aber richtig zu würdigen. Und natürlich ist Schalck-Golodkowski nach einem US-Militärgesetz noch 1997 verurteilt worden! Es ist schon lange gelungen, die ungeheuerliche Lüge bezüglich einer deutschen Souveränität durch alle derzeitigen politischen Parteien in Deutschland entgültig zu widerlegen, Zitat Anfang:

 

Mitteilung der Pressestelle des BGH Nr. 31/1999:

 
Verhandlungstermin: 21. April 1999 -- 5 StR 97/99 und 5 StR 123/99

 

Wegen Vergehen nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53 hatte das LG Berlin den Angeklagten Dr. Alexander Schalck-Golodkowski, Leiter des Bereichs "Kommerzielle Koordinierung" in der DDR, im Jahre 1996 zu einem Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Mit Urteil vom 9. Juli 1997 hatte der Senat die Revision des Angeklagten verworfen (BGHSt 43, 129). Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde ist vom Bundesverfassungsgericht jüngst nicht zur Entscheidung angenommen worden.

 

Wegen weiterer Vergehen nach jenem Gesetz hat das LG Berlin Dr. Alexander Schalck-Golodkowski unter Einbeziehung der genannten Strafe nunmehr zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Im damaligen Revisionsurteil hatte der 5. Strafsenat allerdings ausgeführt, ein früherer DDR-Bürger dürfe wegen eines Vergehens nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53 nur bestraft werden, wenn sein Verhalten – weil er beispielsweise die Lieferung militärisch verwendbarer Wirtschaftsgüter in die DDR veranlasst habe - auch gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen habe. Mit Rücksicht hierauf hat das Landgericht den Angeklagten von weiteren Anklagevorwürfen freigesprochen, die Fälle des Devisentransfers in die DDR betrafen, welche nicht unter ein Verbot nach dem Außenwirtschaftsgesetz fielen.

 

Gegen diesen Teilfreispruch hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.

 

Sie meint, er widerspreche einer Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1996, wonach das Militärregierungsgesetz Nr. 53 uneingeschränkt fortgelte (BGHSt 42, 113).

 

Allein über diese, den Teilfreispruch betreffende Revision der Staatsanwaltschaft wird am 21. April 1999 vor dem Senat verhandelt.

 

Am selben Tag um 9.00 Uhr findet eine weitere Revisionsverhandlung über eine staatsanwaltliche Revision, das Militärregierungsgesetz Nr. 53 betreffend, statt. Hier wendet sich die Staatsanwaltschaft dagegen, dass frühere Mitangeklagte von Dr. Schalck-Golodkowski wegen entsprechender Vergehen lediglich unter Vorbehalt von Geldstrafen verwarnt worden sind (5 StR 123/99).

 

Zitat Ende!

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Edgar Fischer

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Jürgen-Michael Wenzel

(als seit 14 Jahren durch ungeahndete, bisher unberichtigte, richterliche Grundbuchfälschungen in NDS geschädigter,  wach gewordener Unternehmer, Staatsangehöriger des Deutschen Reiches und Gründer der JOIe Justiz-Opfer-Initiative Clausthal gegen BRD-Justizverbrechen)

 

 

Es liegt aber auch noch ein Schreiben aus dem Bundesjustizministerium vor, welches die Aussage von Horst Köhler - "So genanntes alliiertes Recht gilt nicht mehr" - sofort als Lüge beweisen lässt. Die Herrschaften im BMJ wollen im fortbestehenden Besatzungsrecht in wenigen einzelnen Vorschriften (!) allerdings keine Souveränitätseinschränkung erkennen. So belügen und betrügen die derzeitigen Machtinhaber in Deutschland fortdauernd und zunehmend dreister das Deutsche Volk im Wege des Hochverrates, um Ihre Pfründe so lange als möglich zu sichern.

 

 

 

Bezüglich der vorgeblich wenigen einzelnen fortwirkenden "Vorschriften", die nicht "freiwillig", sondern tatsächlich in nichtiger Selbstkontrahierung - aus welchem Grund eigentlich? - vereinbart worden sind, geben "Der Ruck" und die "37 Punkte" ausführliche, allerdings widersprechende Sachverhaltsschilderungen. Es steckt demnach erkennbar ein absichtliches und planmäßiges System der Täuschung, Irreführung, Verdummung und Desinformation hinter den angeforderten Auskünften von Regierungsstrukturen der BRdvD, die noch einer Strafverfolgung harren dürften.

 

 

 

 

 

JOIe Justiz-Opfer-Initiative Clausthal

Postfach 1222

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Telephon:     05323 7001   ( Anrufbeantworter! )

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